Telefon: 036332 - 20497
Montag - Freitag: 09:00 - 13:00 und 14:30 - 18:00
Samstag: 09:00 - 12:00
Was Sie vielleicht noch wissen sollten

Beratungshinweise

Unsere Kunden stellen sich natürlich im Zusammenhang mit einem bevorstehenden Besuch im Augenoptikerfachgeschäft sowie dem Kauf und der Pflege Ihrer Sehhilfen viele Fragen.

Wir möchten Ihnen hiermit die meist gestellten Fragen einmal zugänglich machen und Sie bitten, sich nicht zu scheuen, uns auch Ihre persönliche Anfrage zu stellen.

Wie sieht die optimale Pflege für meine Brille aus?

  • Reinigen Sie Ihre Brille stets unter handwarmen, fließenden Wasser.
  • Benutzen Sie ausschließlich Reinigungsmittel ohne anionische Tenside und Lösungsmittel
  • Sollte kein fließendes Wasser zur Verfügung stehen, verwenden Sie bitte ein staub- und partikelfreies Mikrofasertuch
  • Lagern Sie die Brille niemals in aufgeheizten Räumen, wie z.B. im Sommer in Ihrem Auto
  • Vermeiden Sie extreme Temperaturschwankungen
  • Entfernen Sie umgehend Schweiß oder Hautfette und beugen Sie damit chemischer Belastung der Beschichtung vor

Einstärkengläser oder Gleitsichtbrille?

Insofern bei Ihnen nur eine Fehl-, Kurz-, oder Weitsichitgkeit diagnostiziert wurde, sind Einstärkengläser in aller Regel völlig ausreichend.
Wenn aber bestimmte Formen der Fehlsichtigkeit in Kombination auftreten, kommen Gleitsichtgläser zum Einsatz, die Ihre Brille zu einem „Allrounder“ für den Alltag werden lassen.
Durch mehrere ins Glas eingearbeitete Korrekturbereiche ist eine Anpassung des Auges an jede notwendige Sehschärfensituation für z.B. das Weitsehen oder den Nahbereich beim Lesen problemlos möglich.
Rein ästhetisch ist mittlerweile kein Unterschied zu Einstärkengläsern mehr zu sehen.

Gibt es Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse?

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten von der Krankenkasse einen Festbetrag für Brillengläser.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer genau festgelegten Verordnung des Augenarztes können auch erwachsene Personen u.U. diese Festbeträge erhalten.

Mitschuld nach Unfall

Wer aufgrund einer bestehenden und unbehandelten Fehlsichtigkeit Beteiligter eines Unfallgeschehens ist, dem kann im schlimmsten Fall ein Mitschuld angelastet werden.

Ersetzt ein Sehtest beim Optiker den Augenarztbesuch?

Wir als Augenoptiker dürfen lediglich Ihre Sehstärke überprüfen und Empfehlungen aussprechen.
Eine genaue Überprüfung der Sehfunktion und das Stellen der Diagnose einer evtl. Augenerkrankung ist nur dem Augenarzt vorbehalten.

Sollte ein Brillenglas entspiegelt werden?

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, die Brillengläser mit einer superentspiegelungs- und feuchtigkeitsabweisenden Beschichtung zu versehen.
Dies ist z.B. bei Sportbrillen mit Sehstärkenverglasung notwendig, damit auch in Extremsituationen immer klare Sichtverhältnisse herrschen.
Extreme Hitze, wie z.B. in der Sauna, schaden der Beschichtung. Bitte bewahren Sie die Brille in solchen Fällen an einem sicheren Ort auf.

Hinweise zum Führerscheinsehtest

Nach der deutschen Fahrerlaubnisverordnung ist die Untersuchung der Sehfähigkeit und das Erreichen einer Mindestsehschärfe Grundvoraussetzung für den Führerscheinerwerb.
Dies ist verständlicherweise notwendig, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Die Sehtests für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T führen wir als Augenoptiker aus.
Sehprüfungen für Taxiführerschein, sowie Klassen C und D müssen von einem Augenarzt untersucht werden.

Hinweise für Helmträger

Egal ob Biker, Radfahrer oder Sportler – für alle, die einen Helm tragen, gilt: Der muss mit zum Brillenkauf.